Branche · Pflege und Senioren

Wer hier wohnt, ist kein Gast auf der Durchreise.

Ein Bewohner bleibt Monate oder Jahre. Seine Tochter kommt am Sonntag für zwei Stunden. Beide brauchen einen Zugang, und es ist nicht derselbe.

Die Ausgangslage

Aus einer Annehmlichkeit ist eine Erwartung geworden.

WLAN im Pflegeheim war lange ein Zusatz. Inzwischen setzen Bewohner, Angehörige und Personal es voraus, und für viele Bewohner ist es der Weg, auf dem der Kontakt zur Familie stattfindet. Ein Videoanruf mit dem Enkel ist keine Unterhaltung, sondern Teilhabe.

Genau deshalb fällt hier stärker auf als anderswo, wenn der Zugang umständlich ist. Wer sich alle paar Stunden neu anmelden muss, ruft nicht beim Anbieter an. Er ruft nach der Pflegekraft.

In Nordrhein-Westfalen kommt eine bauliche Vorgabe dazu. § 5 Absatz 3 des Wohn- und Teilhabegesetzes lautet in der Fassung vom 31. Januar 2023: „Alle Individual- und Gemeinschaftsbereiche müssen über die technischen Voraussetzungen für die Nutzung eines Internetzugangs verfügen."

Das ist weniger, als in Anbietertexten daraus wird. Dort steht regelmäßig eine WLAN-Pflicht. Der Satz nennt kein WLAN, er verlangt die technischen Voraussetzungen und nicht das Angebot, und er gilt in einem Bundesland. Wer daraus eine bundesweite Pflicht macht, macht sie größer, als sie ist.Der Gesetzestext steht beim Land.

Wie lange ein Zugang gelten sollte

Zwei Gruppen

Der längste Aufenthalt und der kürzeste Besuch.

Beide betreten dasselbe Haus und sollen nicht dasselbe bekommen. Zugangsweg, Dauer und Vorgaben werden je Standort festgelegt.

Manche Häuser trennen die beiden schon im Netz und führen neben dem Betriebsnetz ein Bewohnernetz und ein Besuchernetz. Andere führen ein Gästenetz und unterscheiden erst im Portal. Beides funktioniert: Im ersten Fall bekommt jedes Netz seine eigenen Vorgaben, im zweiten übernimmt das der Zugangsweg.

Bewohner

Der längste Aufenthalt, den ein Gästenetz kennt. Eine Zugangsdauer in Stunden ist hier keine Vorgabe, sondern ein täglicher Anlass zur Nachfrage.

Über Monate hilft die Dauer allein allerdings nicht: Apple-Geräte wechseln ihre Adresse in offenen Netzen alle zwei Wochen, und dann ist das Gerät für das Netz ein neues. Wer Bewohner dauerhaft versorgen will, plant das ein.

Angehörige und Besuch

Kommen am Nachmittag, gehen am Abend. Für sie ist der kurze Weg richtig: Bedingungen bestätigen und verbunden sein.

Texte, die gelesen werden können

Portaltexte und Nutzungsbedingungen schreiben Sie selbst. Sie können damit in kurzen Sätzen und ohne Fachwörter formuliert sein, für Menschen, die sie tatsächlich lesen sollen.

Keine Fehlermeldung vorweg

Die Portalseite kommt über HTTPS unter einer eigenen Domain. Wer als Erstes eine Sicherheitswarnung sieht, fragt im Zweifel nicht nach, sondern lässt es.

Netztrennung

Das Pflegenetz ist kein Gästenetz.

Pflegedokumentation am Bett, Dienstpläne, Bewohnerdaten: Was das Personal nutzt, gehört nicht in dasselbe Netz wie das Tablet eines Besuchers. Die Trennung leistet Ihr Netzwerk, über ein eigenes Netzsegment und Isolation der Geräte untereinander, nicht die Portalseite.

Immernetz sitzt ausschließlich im Gästenetz und entscheidet dort, wer hindurchdarf. Was auf der anderen Seite liegt, sieht es nicht und soll es nicht sehen. Wer die Trennung plant, plant sie im Netzwerk, und zwar bevor das erste Portal steht.

Was im Netzwerk passiert

Weiter

Mehrere Häuser, ein Träger.

Wer mehrere Einrichtungen betreibt, hinterlegt Auftritt, Texte und Vorgaben je Haus und schaltet Standorte einzeln.

Was ein Standort kostet

Gäste-WLAN in Praxen

Reicht das eingebaute Portal?

Projektanfragen an hi@immernetz.de. Was hineingehört, steht auf der Kontaktseite.